Arbeitsvertrag

In einem Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Eine Definition des Arbeitsvertrags findet sich heute in § 611a BGB. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist in der Regel formfrei möglich. Ein Arbeitsvertrag kann daher auch mündlich geschlossen werden. Der Arbeitgeber hat nach dem Nachweisgesetz jedoch die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der dort benannten Fristen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Unter den im Nachweisgesetz benannten Voraussetzungen kann die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen auch in Textform im Sinne des § 126b BGB erfolgen.

Liegt ein Arbeitsverhältnis nur vor, wenn der Vertrag als Arbeitsvertrag bezeichnet wurde?

Nein. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses. Zur Beurteilung, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

Kann ein Arbeitsvertrag formfrei befristet werden?

Nein. Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.