Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Kollektivvereinbarung zwischen Unternehmer und Betriebsrat. Er beinhaltet die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen. Da der Sozialplan nach § 112 Abs. 1 S. 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung hat, gilt dieser unmittelbar und zwingend für die von dem Geltungsbereich erfassten Arbeitnehmer.