Der Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband einerseits und Gewerkschaft andererseits. Darin werden Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien sowie Rechtsnormen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen vereinbart.
