Versetzung

Unter einer Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn versteht man die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Die Legaldefinition des betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriffs findet sich in § 95 Abs. 3 BetrVG.